gutachteropfer.de

Home
Sozialgericht Gelsenkirchen
Kontakt
Impressum

Beratungszentrum e. V.
Interessengruppe der ärztlichen Gutachteropfer im Rahmen der Rentengewährung


WAS IST MIT DEM SOZIALGERICHT GELSENKIRCHEN LOS?

Anwälte und Ärzte berichten, dass Professor Dr. W. aus Essen fast ausschließlich von der 14. Kammer des Sozialgerichts Gelsenkirchen als Gutachter beauftragt wird. Fast ausschließlich gelangt er in seinen Gutachten zu der Überzeugung, dass die Rente zu versagen sei, weil Arbeitsfähigkeit bestehe.

Diese jahrzehntelange Praxis hat uns zu der Frage bei dem Gericht veranlasst, ob es eine Statistik gibt, die sich in einer Art Quote mit der Frage befasst, wie häufig dieser Sachverständige von der 14. Kammer in Rentenfragen mit der Gesundheitsbewertung befasst wird. Es ist der Eindruck entstanden, dass neben ihm - wenn überhaupt - nur wenige andere Sachverständige mit Gutachten von dieser Kammer betraut werden. Ferner galt es für uns festzustellen, in welchem Umfang seine Gutachten vor dem Landessozialgericht Bestand haben.

Unsere Anfrage wurde zwar nicht ignoriert, jedoch nicht sachdienlich beantwortet.

In unserem Schreiben vom 04.03.2011 haben wir dem Landessozialgericht mitgeteilt, dass nach unserer Auffassung hier keine sachgerechte Verteilung der Gutachteraufträge erfolgt. Herr Prof. Dr. W. aus Essen bekleidet offensichtlich eine Alleinstellung, was allein schon einer gerechten Verteilung von Gutachteraufträgen nicht entspricht. Es drängt sich die Frage auf, ob diese Alleinstellung letztlich daraus resultiert, dass er die Gesundheitsfragen in der Regel im positiven Sinne für die Rentenkassen beantwortet, indem aufgrund seiner Ausführungen Rentenansprüche versagt werden.

Das Landessozialgericht antwortete  wie folgt :

Ich darf Sie im Übrigen darauf hinweisen, dass Ihre Behauptung, dass Prof. Dr. W. als „ notorisch gesund schreibender Gutachter bekannt ist “ bislang durch nichts belegt haben. Es ist diesseits auch nicht bekannt, dass es sich bei diesem Arzt um einen Sachverständigen handelt, der bislang in irgendeiner Weise Anlass gegeben hätte, an dessen gesetzlich geforderter Unparteilichkeit zu zweifeln, etwa in dem er einseitig zu Gunsten von Versicherungsträgern entscheidet.“

Das können wir nicht verstehen. Die Justizverwaltung müsste aufgrund eines anzunehmenden internen Kontrollmechanismus in der Lage sein, unsere Frage zu überprüfen und auch zu beantworten.

Es wird allein eine Statistik abgefragt, von der wir nicht annehmen, dass die Zahlen irgendeine Relevanz für den Datenschutz haben.

Also fragen wir nun noch einmal nach:

In wie vielen Gutachten ist Prof. Dr. W. aus Essen zu welchen Ergebnissen im Zeitraum der letzten zehn Jahre gekommen ? Und wir erwarten statt einer aus-weichenden Aussage die konkreten statistischen Daten.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Gutachter mit Steuergeldern bezahlt werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage müssen Steuergelder zum Nutzen aller Beteiligten verwendet werden. Das Gericht untersteht der Finanzhoheit des Innenministeriums und ist diesem insoweit wohl rechenschaftspflichtig. Es kann nicht angehen, dass infolge der schon obligatorisch einzuleitenden zweiten Instanz Steuergelder dadurch verloren gehen, dass weitere Richter und Sachverständige mit den Fragen erneut befasst werden müssen.

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass die Sozialgerichte dem Schutz der sozialen Rechte der Bürger dienen und nicht zum Selbstzweck existieren. Sie sind nicht dazu da, um bestimmte Gutachter zu bevorzugen bzw. diese zu schützen. Es ist hoheitliche Aufgabe der Richter nach den Vorgaben der Gerichtsordnung über die Anträge der Parteien zu entscheiden. Wir verkennen dabei nicht, dass die richterliche Unabhängigkeit ein elementarer Baustein des Rechtsstaates und der Demokratie ist.

Es drängt sich uns die Frage auf, warum diese aus beteiligten Kreisen bekannte Handhabung nicht überprüft und abgestellt wird. Es kann doch wohl kaum unterstellt werden, dass das Gericht eine Entscheidungsfindung zu Gunsten eines Rentenversicherers fördert, zumal ja die Berufungspraxis anscheinend anders ist.

Ich will nicht verhehlen, dass ich aufgrund eines eigenen Verfahrens vor dem Sozialgericht in Gelsenkirchen auf diese Problematik erst aufmerksam geworden bin.

Dieses Schreiben soll Anlass geben, die Vergabepraxis von Gutachten im Interesse der Bürger und Betroffenen zu überprüfen und die Transparenz herzustellen, die letztlich auch das Vertrauen der Bürger in die Objektivität der Justiz stärkt. Transparenz ist jedoch nicht gegeben, wenn wir auf unsere Frage keine Antwort erfahren.

Deshalb wenden wir uns auf diese Weise an die Öffentlichkeit.

Nun erwarten wir vom Sozialgericht Gelsenkirchen die Bekanntgabe der Statistik .

Diese Seite wird in nächster Zeit weiter aufgebaut werden. Sie können von jetzt ähnliche Fälle und Probleme mit dem Sozialgericht Gelsenkirchen mitteilen.


 

Kontakt :

Mustafa Hafizogullari

45770 Marl, Am Alten Sportplatz 1d

Tel. : 02365- 93261 e-Mail : turk-hak@gmx.de


 


Heute waren schon 1 Besucher (1 Hits) hier!
Partnerlinks


Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden